Warum "Gültig ab 9" so schwer zu verstehen? Darum! (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Freitag, 26.05.2017, 16:01 (vor 3271 Tagen) @ Giovanni

Was das EVU muss, regelt die Fahrgastrechteverordnung.

Richtig. Was es darüber hinaus noch *kann*, ist eben eine Frage besagter Kulanz, das liegt schon in deren Namen.

Maßgeblich ist der Fahrplan, wie er zum Zeitpunkt des Ticketkaufs hinterlegt war - Änderungen gegenüber diesem Stand sind im Sinne der Fahrgastrechteverordnung wie Verspätungen zu betrachten.

Und wie werden Verspätungen bei "erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt" behandelt??


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum