Kulanz! Kulanz! Die Bahn sei gepriesen! (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 26.05.2017, 13:49 (vor 3270 Tagen) @ musicus

...für "Fahrten vor Beginn" bzw. "nach Ablauf der Geltungsdauer" der jeweiligen Tickets. Das ist auch unbestritten. Die (unnötige) Diskussion entzündet sich jedoch an etwaigen Verspätungsfällen, bei denen planmäßig außerhalb des Geltungszeitraums verkehrende Verbindungen nun hypothetisch zur Gänze in den Geltungszeitraum des Tickets fallen. Für diese Fälle kann kein durchsetzbares EBE erhoben werden. Wenn das Ticket ab 0X:00 Uhr gilt, darf ich auch ab 0X:00 Uhr jeden(!) Zug (i.d.R. der Produktklasse C) einsteigen. Die Gültigkeit des Tickets richtet sich primär nach der Uhrzeit!

Genau. Bei Zustieg um 8:59 ist - auch bei Verspätung - ein Fahrschein bis zum ersten planmäßig nach 9 Uhr erreichten Haltebahnhof erforderlich (das kann weit sein, bei z.B. +60). Bei Zustieg um 9:00 gilt der Fahrschein.

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Weg mit dem 4744!


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