? Stornoentgeld (Fahrkarten und Angebote)

agw, NRW, Dienstag, 09.05.2017, 01:22 (vor 3284 Tagen) @ Artur Donar

Hallo,

ich hatte noch zwei Fahrkarten herumliegen, die nicht genutzt wurden, einmal eine ICE Fahrkarte und eine Nahverkehrsfahrkarte (NRW-Tarif, falls es von Bedeutung ist).

Ja, ist von Bedeutung.

Ich habe sie beide zurück gegeben. Interessanterweise wurden von der ICE Fahrkarte 19 Euro einbehalten, von der Nahverkehrsfahrkarte jedoch nur 15 Euro. Wie ist der Unterschied erklärbar? Oder liegt hier ein Fehler vor?

Wie wäre eine Übereinstimmung erklärbar? Das sind ja zwei völlig unterschiedliche Tarife.

Der eine will halt 19 Euro, der andere 15 Euro.


19 Euro für einen Aufwand von maximal 4 Minuten ist schon sehr heftig.

Das ist keine Aufwandsentschädigung. Wäre der Umtausch kostenlos, würden viele Tickets unter 19 Euro nach Benutzung einfach wieder umgetauscht. Oft fährt man ja ein bis zwei Stunden im Fernverkehr, bis mal jemand durchkommt.

Was nicht ganz einzusehen ist: Der Bahncard-Rabatt wird in der Logik nicht eingerechnet, zum Nachteil der Bahncard-Inhaber.

Der Grund der Rückgabe lag übrigens darin, dass, wie ich jetzt auch feststellen durfte, das Ticket am 1. Geltungstag abgefahren werden muss bzw. ein Stempel drauf muss. Ich wusste nicht so genau, wann ich fahren wollte und durfte dann gleich nochmal ein neues Ticket kaufen.

Ja. Wurde hier ja oft diskutiert. Merke: Kauf dir ein Ticket, wenn du weisst, wann du fahren willst.


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