Dann habe ich ein Problem (Allgemeines Forum)

Jipii, Donnerstag, 17.12.2009, 09:39 (vor 6053 Tagen) @ tom66
bearbeitet von Jipii, Donnerstag, 17.12.2009, 09:39

Hallo,

ich verstehe das so, daß man bei Verlust erst zum Ablauf des Abojahres wieder kündigen kann.
Weil sonst könnte ich ja einfach sagen meine Karte ist weg, lasse mir eine neue schicken, kündige die wieder einen Monat später, schicke sie ordnungsgemäß zurück und fahre schön auf meiner angeblich verloreren Karte weiter.

Das ist nämlich bei mir der Fall, also mir wurde die Karte geklaut und möchte trotzdem kündigen, weil ich dauernd in der ersten Klasse stehen muss, besonders auf der Strecke Köln-Frankfurt.


Allerdings beissen sich hier wohl die Bahnregelungen mit dem Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen. Weil bei einer Preiserhöhung habe ich ja in der Regel immer ein Sonderkündigungsrecht.

Darum müsste die Bahn mir das Sonderkündigungsrecht einräumen auch bei Verlust.

Denke ich mir auch und hoffe ich. Sonst wäre das ja eine Schweinerei, denn ich kann als ehrlicher Kunde ja nichts dafür.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum