AGB BC100F-Abo: Vorzeitige Kündigung bei Verlust (Allgemeines Forum)

tom66, Donnerstag, 17.12.2009, 08:10 (vor 6053 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von tom66, Donnerstag, 17.12.2009, 08:10

Hallo,

ich verstehe das so, daß man bei Verlust erst zum Ablauf des Abojahres wieder kündigen kann.
Weil sonst könnte ich ja einfach sagen meine Karte ist weg, lasse mir eine neue schicken, kündige die wieder einen Monat später, schicke sie ordnungsgemäß zurück und fahre schön auf meiner angeblich verloreren Karte weiter.

Allerdings beissen sich hier wohl die Bahnregelungen mit dem Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen. Weil bei einer Preiserhöhung habe ich ja in der Regel immer ein Sonderkündigungsrecht.

Darum müsste die Bahn mir das Sonderkündigungsrecht einräumen auch bei Verlust.

Denn das die Bahn die alte verlorene Karte nicht sperren kann oder auf einen anderen Weg festzustellen das sie nicht mehr gültig ist, kann ja nicht dein dir zustehendes Sonderkündigungsrecht aushebeln.

Gruss Thomas


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