Alles halber Kram! (Fahrkarten und Angebote)

sflori, Donnerstag, 04.05.2017, 22:26 (vor 3291 Tagen) @ Blaschke

Die Meldung der entsprechenden Daten durch das EVU muß Netzzugangskriterium sein.

Hehe. Ich glaube, das meintest Du anders. ;)

So wie's da steht, MÜSSEN alle EVUs Ihre Daten an die gemeinsame Auskunft melden, sonst dürfen sie nicht fahren. Stell ich mir spaßig vor, wenn mal wieder eine nicht-öffentliche Sonderfahrt stattfindet.

Ansonsten TOPP!


Bye. Flo.


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