Korrektur: Der Interconexx und der Auskunfsstreit (Fahrkarten und Angebote)

Bambalouni, Bielefeld / Jena, Donnerstag, 04.05.2017, 15:48 (vor 3293 Tagen) @ Bambalouni
bearbeitet von Bambalouni, Donnerstag, 04.05.2017, 15:49

Bei Wikipedia steht korrekt wie es war. Es kam sogar zum Gerichtsverfahren, wo die DB unterlag. Die Bahn ist verpflichtet alle Verbindungen privaten Mitbewerber aufzuführen:

Anfang Juli 2002 strich die Deutsche Bahn die Züge aus ihrem Reiseauskunftssystem. Sie vertrat die Auffassung, „jeder, der gegen die DB AG antritt“ müsse „seine Kunden selbst informieren“. Nach Protesten nahm das Unternehmen diesen Schritt zunächst zurück und kündigte an, zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2002 grundsätzlich zu entscheiden, ob Züge privater Wettbewerber im Reiseauskunftssystem wiedergegeben werden sollten.

Mitte Dezember 2002 erwirkte Connex eine Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Bahn, die dem Unternehmen den Vertrieb seiner Reiseauskunftsmedien untersagte, nachdem die DB darin zwischen Stralsund und Zwickau verkehrende Fernzüge des Unternehmens nicht genannt hatte.

Mitte Januar 2003 entschied das Landgericht Berlin, dass die DB bei ihren elektronischen Fahrplanauskünften per Telefon und Internet über den neuen Connex-Zug informieren müsse. Die Deutsche Bahn legte Rechtsmittel ein. Im Kursbuch für das Fahrplanjahr 2003 behauptete das Unternehmen, „alle Schienenverbindungen in Deutschland“ seien in dem Buch enthalten.

Das Bundeskartellamt nahm wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung Ermittlungen auf. Die Deutsche Bahn unterlag in mehreren Verfahren, die die Aufnahme privater Reisezüge in ihr Kursbuch zum Gegenstand hatten.

Nach weiteren gerichtlichen Prozessen musste die Deutsche Bahn den Zug in alle Fahrplanmedien aufnehmen und zusätzlich auf den Aushangfahrplänen bekannt geben.

Mit dem Trick "Schnelle Verbindungen bevorzugen" schafft sie es aber auf legalen Wegen, dass die Mitbewerberverbindungen nur schwer zu finden sind.


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