Frage zur Aufhebung der Zugbindung (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Freitag, 31.03.2017, 11:12 (vor 3326 Tagen) @ Bm235

Gilt das erst, wenn man bereits einen Anschluss verpasst hat oder auch schon dann, wenn ein Anschlussverlust droht?

"Drohen" ist ein dehnbarer Begriff, die Angst vor einem Anschlussverlust allein reicht nicht aus. Die BB sagen unter Punkt 9.1.4 dazu:
"Der Reisende kann insbesondere dann vernünftigerweise mit einer Verspätung [...] am Zielbahnhof rechnen, wenn diese über mindestens einen der nachfolgenden Informationskanäle bekanntgemacht wurde:
(i) Aushangfahrpläne und ausgehängte Informationen über Fahrplanänderungen in Bahnhöfen,
(ii) elektronische Anzeigen und Lautsprecheransagen in Zügen und auf Bahnhöfen,
(iii) Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen personalbedienter Verkaufsstellen sowie
(iv) verfügbare Fahrplaninformations-und Reisendeninformationsmedien, insbesondere das Fahrplanauskunftssystem im Internet unter www.bahn.de. Die Übergangszeiten für planmäßige Umstiege (Umsteigezeiten) orientieren sich an der elektronischen Fahrplanauskunft unter www.bahn.de.
[...]

Mein Bruder ist letztens an einem Sonntag mit einem Sparpreis von Gütersloh nach München gefahren. In Hannover hatte er planmäßig nur 8 Minuten Umsteigezeit. Der gebuchte IC von Gütersloh nach Hannover war im Internet jedoch mit 15 Minuten Verspätung angegeben. Deshalb hat mein Bruder schon 10 Minuten eher einen anderen nur sonntags fahrenden Wochenend-Verstärker IC von Gütersloh nach Hannover genommen, um den Anschluss nach München nicht zu verpassen.

Das ist erlaubt.

Die Zugbegleiterin in dem IC reagierte aber recht patzig und war der Meinung, die Zugbindung wäre erst nach einem Anschlussverlust aufgehoben.

Das stimmt nicht, eine patzige Reaktion ist unangebracht. Weg ganz sicher und "unpatzig" reisen will, kann in solchen Fällen i.d.R. auch am Abfahrts- oder an einem Unterwegsbahnhof die Zugbindung aufheben ("freistempeln") lassen.

Nachkassiert hat sie zwar nicht

Das wäre der blödeste Fall, denn dann muss man sich das Geld umständlich von der DB wieder holen.

aber wer hatte denn nun Recht, die Zugbegleiterin oder mein Bruder?

Im geschilderten Fall: Dein Bruder.

Eigentlich sollte sie doch froh sein, dass er mitgedacht und den früheren IC genommen hat. So kam er pünktlich in München an. Mit dem anderen IC wäre es eine Stunde später geworden und somit hätte ihm eine Entschädigung von 25% zugestanden, was in dem Fall immerhin 20 Euro gewesen wären, die DB Fernverkehr dann an Einnahmen flöten gegangen wären.

Ganz genau, sehe ich auch so.


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