Storno sehr wohl möglich! (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Freitag, 31.03.2017, 06:42 (vor 3326 Tagen) @ ES89
bearbeitet von musicus, Freitag, 31.03.2017, 06:45

Bei massiver Verspätung wird nicht storniert

Ab einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof hat der Reisewillige einen Rechtsanspruch auf Stornierung und Erstattung des vollen Fahrpreises, wenn er das wünscht. (Art. 16 VO EG 1371/2007, bzw. Punkt 9.1.3 BB)
Eine Weiterreise zu einem beliebigen Zeitpunkt unter Aufhebung von Zugbindung und Wegevorschrift oder Raumbegrenzung ist alternativ ebenfalls möglich.


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