Rechercheergenis (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 12.12.2009, 23:47 (vor 6059 Tagen) @ Fabian318

Es besteht i.A. keine Pflicht zur Bestätigung einer einseitigen Vertragsbeendiugung (=Kündigung). Jedoch ist es im Streitfall Sache des Kunden, die erfolgte Kündigung zu beweisen. - Durch irgendwelche Empfangsbekenntnisse, Rückscheine oder sonstwas. Im Endeffekt tut man sich bei der einfachen Briefform und einer Kündigungsbestätigung nur gegenseitig einen Gefallen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum