Rechercheergenis (Allgemeines Forum)
Es besteht i.A. keine Pflicht zur Bestätigung einer einseitigen Vertragsbeendiugung (=Kündigung). Jedoch ist es im Streitfall Sache des Kunden, die erfolgte Kündigung zu beweisen. - Durch irgendwelche Empfangsbekenntnisse, Rückscheine oder sonstwas. Im Endeffekt tut man sich bei der einfachen Briefform und einer Kündigungsbestätigung nur gegenseitig einen Gefallen.
gesamter Thread:
- Keine Bestätigung der BC-Kündigung im RZ? -
Tommyboy,
12.12.2009, 17:29
- Keine Bestätigung der BC-Kündigung im RZ? -
Fabian318,
12.12.2009, 18:47
- Keine Bestätigung der BC-Kündigung im RZ? -
Tommyboy,
12.12.2009, 18:50
- Keine Bestätigung der BC-Kündigung im RZ? - Fabian318, 12.12.2009, 18:55
- Hätte wohl bestätigen müssen -
GUM,
12.12.2009, 19:30
- Hätte wohl bestätigen müssen -
wachtberghöhle,
12.12.2009, 20:34
- Hätte wohl bestätigen müssen -
Fabian318,
12.12.2009, 23:27
- Rechercheergenis - Fabian318, 12.12.2009, 23:47
- Hätte wohl bestätigen müssen -
Fabian318,
12.12.2009, 23:27
- Hätte wohl bestätigen müssen -
wachtberghöhle,
12.12.2009, 20:34
- Keine Bestätigung der BC-Kündigung im RZ? -
Steffano,
13.12.2009, 01:21
- Keine Bestätigung der BC-Kündigung im RZ? - Fabian318, 13.12.2009, 01:41
- Keine Bestätigung der BC-Kündigung im RZ? -
Tommyboy,
12.12.2009, 18:50
- Keine Bestätigung der BC-Kündigung im RZ? - Matze86, 13.12.2009, 09:53
- Keine Bestätigung der BC-Kündigung im RZ? -
Fabian318,
12.12.2009, 18:47