Hätte wohl bestätigen müssen (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 12.12.2009, 23:27 (vor 6059 Tagen) @ wachtberghöhle

Was begründet denn überhaupt die Pflicht zur Bestätigung? Wo ist das geregelt im BGB?

Im Zweifelsfall muss nachgewiesen werden können, dass die Kündigung in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Das kann auch ein Zeuge sein, der bestätigt, selbige im Rz abgegeben zu haben.

Inwieweit das Unternehmen durch das BGB verpflichtet ist, zur Gewinnung dieses Nachweises zu helfen, ist fraglich.


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