Hätte wohl bestätigen müssen (Allgemeines Forum)
Was begründet denn überhaupt die Pflicht zur Bestätigung? Wo ist das geregelt im BGB?
Im Zweifelsfall muss nachgewiesen werden können, dass die Kündigung in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Das kann auch ein Zeuge sein, der bestätigt, selbige im Rz abgegeben zu haben.
Inwieweit das Unternehmen durch das BGB verpflichtet ist, zur Gewinnung dieses Nachweises zu helfen, ist fraglich.
gesamter Thread:
- Keine Bestätigung der BC-Kündigung im RZ? -
Tommyboy,
12.12.2009, 17:29
- Keine Bestätigung der BC-Kündigung im RZ? -
Fabian318,
12.12.2009, 18:47
- Keine Bestätigung der BC-Kündigung im RZ? -
Tommyboy,
12.12.2009, 18:50
- Keine Bestätigung der BC-Kündigung im RZ? - Fabian318, 12.12.2009, 18:55
- Hätte wohl bestätigen müssen -
GUM,
12.12.2009, 19:30
- Hätte wohl bestätigen müssen -
wachtberghöhle,
12.12.2009, 20:34
- Hätte wohl bestätigen müssen -
Fabian318,
12.12.2009, 23:27
- Rechercheergenis - Fabian318, 12.12.2009, 23:47
- Hätte wohl bestätigen müssen -
Fabian318,
12.12.2009, 23:27
- Hätte wohl bestätigen müssen -
wachtberghöhle,
12.12.2009, 20:34
- Keine Bestätigung der BC-Kündigung im RZ? -
Steffano,
13.12.2009, 01:21
- Keine Bestätigung der BC-Kündigung im RZ? - Fabian318, 13.12.2009, 01:41
- Keine Bestätigung der BC-Kündigung im RZ? -
Tommyboy,
12.12.2009, 18:50
- Keine Bestätigung der BC-Kündigung im RZ? - Matze86, 13.12.2009, 09:53
- Keine Bestätigung der BC-Kündigung im RZ? -
Fabian318,
12.12.2009, 18:47