@GUM: Wieder nicht zielführend :-/ (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Donnerstag, 26.01.2017, 16:42 (vor 3344 Tagen) @ GUM
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 26.01.2017, 16:42

Unter vielen genannten Voraussetzungen, damit eine Ausweiskopie überhaupt zulässig ist:

"Die Erstellung einer Kopie muss zwingend erforderlich sein. [...] Vorab ist unbedingt zu prüfen, ob nicht anstelle einer Kopie die Vorlage [...] gegenüber einer autorisierten Person, welche dann hierüber einen entsprechenden Bestätigungsvermerk ausbringt, ausreichend ist."

Ich würde gerne das Gesetz kennen, aus dem du hier zitierst. Der eine Stufe höher ins Spiel gebrachte § 20 PAuswG untersagt ebenfalls eine Kopie des Ausweises nicht - und was nicht verboten ist, ist zunächst mal erlaubt. Wenn ich will, kann ich mir mit Personalausweiskopien auch mein Wohnzimmer tapezieren. Im von dir genannten Parapraphen wird lediglich der automatisierter Abruf und Speicherung personenbezogener Daten verboten sowie die Nutzung maschinenlesbarer und biometrischer Daten durch Beförderungsunternehmen beschränkt. Von Kopierverbot keine Rede.

Ich würde den Beitragsbaum dann gerne nach einer Antwort von Dir als abgeschlossen betrachten.

Ich würde hier ebenfalls einen Schlusstrich ziehen, da ich nicht den Eindruck habe, dass sich hier zum Thema "Kopierverbot" noch etwas substanzielles ergibt.


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