Evtl. ist er im Besitz eines Reisepasses... (Fahrkarten und Angebote)

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Mittwoch, 25.01.2017, 12:33 (vor 3346 Tagen) @ bers

Im Zug bei der Ticket-Kontrolle laut in den Raum sprechen "Wir sind hier in Deutschland, hier gibt es keine Ausweis-Mitführpflicht!"

Gibt es ja auch nicht. Dir wird keiner strafrechtlich was können, wenn Du den Ausweis nicht dabei hast. Zumindest nicht für die Tatsache "Ausweis nicht mitgeführt". Dies ist gesetzlich vollkommen legitim.

Wenn aber beispielsweise auf der Bahncard (oder in deren Beförderungsbedingungen) steht, daß sie nur mit einem amtlichen Lichtbildausweis zusammen gilt, und Du ihn, wenn er gefordert wird, nicht vorzeigen kannst, kann die DB zivilrechtlich duraus ihre Konsequenzen ziehen. Im einfachsten Falle ersatzweise ein anderes Dokument akzeptieren (z.B. Krankenkassenkarte), nachträglich den BC-Rabatt aberkennen, oder die gesamte Fahrkarte als ungültig erklären, weil unberechtigter Rabatt in Anspruch genommen wird.

Äpfel und Birnen sortieren helfende Grüße,
der Colaholiker

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