Was hat das mit dem Thema zu tun? (Aktueller Betrieb)

Quasar, Sonntag, 15.01.2017, 16:54 (vor 3376 Tagen) @ VT_601

Selbst mit viel Hühneraugen zudrücken hat dieser Beitrag nicht das Geringste mit dem Thema zu tun. Die Öffnungszeiten eines Bahnhofskiosk oder Supermarktes in Bahnhofsnähe haben keinen Zusammenhang zur Dienstleistung des Produktes Bahn.

Um FGR geht es hier nicht. Und FGR wegen Nichtvohandenem wegen nicht vorhandener BG kann man nicht geltend machen.


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