OT: Konsequenzen aus nicht erbrachten Bahn Leistungen (Aktueller Betrieb)

VT_601, Sonntag, 15.01.2017, 16:44 (vor 3369 Tagen) @ Quasar

Das ist wieder eine typische Erwartungshaltung. War seit 50 Jahren so, Änderungen darf es nicht geben und wenn dann nur, wenn gleichfalls adäquater Ersatz geboten wird.

Ob das jetzt eine typische Erwartungshaltung ist das lasse ich mal dahin gestellt. Aber Fakt ist nun mal, das man als Bahn Nutzer seit gut 40 Jahren eine bestimmte Erwartungshaltung aufgrund bisheriger Leistungen der Bahn hat. Und wenn es nun so ist, das bestimmte Leistungen immer mehr weg fallen oder dem Zufallsprinzip überlassen werden, was zum Beispiel die Bordgastronomie betrifft, so hat man da als Kunde nicht mehr wirklich den Willen den jeweils vollen Fahrpreis zu bezahlen.

Aus diesem Grunde halte ich es schon seit etlichen Jahren so, das ich meine Fahrten so buche, das die Wahrscheinlichkeit auf eine FGR Ermässigung von 25/50% ziemlich hoch ist und das geht auch heute noch sehr leicht. Die Frage ob ich dann Willens bin einen FGR Bogen auszufüllen, mache ich dann davon abhängig wie weit die Bahn das normale Leistungslevel erbracht hat oder eben auch nicht. Egal ob das Thema Wlan, Bordgastro oder viele andere Dinge mehr betrifft.


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