Antwort vom DB-Kundendialog (Fahrkarten und Angebote)

Basic.Master, Hessen, Donnerstag, 10.11.2016, 18:09 (vor 3481 Tagen) @ musicus

Mittlerweile habe ich die Fahrt übrigens wie geplant gemacht - kontrolliert wurde ich auf dem kurzen NV-Anteil nicht.

Nachträglich habe ich dann jetzt aber doch nochmal beim DB-Kundendialog nachgefragt. Der hat mir bestätigt, dass mit aufgehobener Zugbindung auch NV erlaubt ist. Dazu muss man NICHT nochmal extra eine NV-Fahrkarte kaufen und sich später rückerstatten lassen, sondern der besagte "Sparpreis Aktion" mit aufgehobener Zugbindung gilt direkt dafür.


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