Es geht nicht um "direkte Gültigkeit" (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Freitag, 28.10.2016, 20:51 (vor 3498 Tagen) @ keksi
bearbeitet von musicus, Freitag, 28.10.2016, 20:52

...sondern um die Frage, wie bei aufgehobener Zugbindung zu verfahren ist.
Welches das planmäßig ausführende EVU ist, ist dabei unerheblich. Es ist vielmehr so, dass der SP Aktion ausschließlich für reine FV-Verbindungen *ausgestellt* wurde. Die FGR gelten für alle Kunden gleich und demnach wäre im Falle der Aufhebung der Zugbindung jede verkehrsübliche und bepreisbare Verbindung während der Geltungsdauer des Tickets nutzbar (mit den bekannten Sonder-/Reservierungspflicht-/Globalpreis -Ausnahmen). Warum das auf einzelne SP-Tickets nicht anwendbar sein soll, konntest su bislang weder schlüssig noch nachvollziehbar darlegen.

In der Praxis würde ich mich im beschriebenen Fall einfach in den NV setzen und die Konfrontation mit dem KiN suchen bzw. die Frage auf dem Rechtsweg klären.


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