Es geht nicht um "direkte Gültigkeit" (Fahrkarten und Angebote)

Azerty, Freitag, 28.10.2016, 21:44 (vor 3495 Tagen) @ musicus

In der Praxis würde ich mich im beschriebenen Fall einfach in den NV setzen und die Konfrontation mit dem KiN suchen bzw. die Frage auf dem Rechtsweg klären.

In der Praxis habe ich den NV fahren lassen und mich in den nächsten ICE (2-Stunden Takt) gesetzt. Danach hat die DB 50 % problemlos erstattet. Mit dem Nahverkehr wäre ich gerade einmal 20 Minuten vor dem ICE am Ziel eingetroffen, hätte aber nur 25 % erhalten und hätte zusätzlich noch einmal umsteigen müssen.

Grüße, Azerty


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