Wortwahl, Falschaussage (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Freitag, 28.10.2016, 12:54 (vor 3493 Tagen) @ meilensammler

In den Beförderungsbedingungen zum Lidl-Ticket steht auch nichts vom Kassenbon. Also war's wohl nur eine Lüge, um den Weiterverkauf zu behindern.

Dieser Satz gefällt mir nicht. Du wurdest ja von einem anderen User bereits auf den entsprechenden Einkommensteuerparagraphen hingewiesen.

Von mir nunmehr der Hinweis: Einen Weiterverkauf kann man gar nicht behindern, denn er ist ohnehin untersagt.

Offizielle Information der Bahn. Weiterverkauf ausgeschlossen.

Im Endeffekt machst Du und weitere Weiterverkäufer solche Aktionen für die nächsten Jahre kaputt. Darüber, ob man das Geschäftsgebahren von Lidl&Co. unterstützen sollte, kann man streiten. Nicht aber darüber, dass Du Dinge weiterverkaufen möchtest (sh. Dein anderer Beitrag), die gar keine andere Handelsware sind.

eBay Trust & Safety passt im Moment anscheinend gar nicht auf. Da gibt es seitensweise Angebote. Da sollte ein Bahn-Angestellter mal bahnintern nachhaken und die Compliance-Abteilung darauf hinweisen.

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