Begleiterquote (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Mittwoch, 19.10.2016, 15:10 (vor 3503 Tagen) @ agw

Die Begleiterquote hat doch nichts mit Fahrkartenkontrolle zu tun?

Doch, schon - abhängig vom Verkehrsvertrag. Es spielt eine Rolle ob es ein Netto- oder Bruttovertrag ist, und ob darüberhinaus Festlegungen zur von dir angesprocheben "Bestreifung" (ich nenne das jetzt mal so) festgelegt sind.

In den ausgelaufenen Verkehrsverträgen im Bereich des Verkehrsverbundes Mittelsachsen waren z.B. lange Zeit nur 20% Zugbegleiterquote vorgegeben.


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