Kontrollen im Nahverkehr (Fahrkarten und Angebote)

sb, Mittwoch, 19.10.2016, 11:40 (vor 3502 Tagen) @ Alexander

Richtig, im Rahmen der Ausschreibung werden vom Besteller auch Begleitquoten vorgeschrieben welcher dieser dann Umsetzen muss.
In sehr vielen (vor allem älteren Verträgen) gab es entweder gar keine Vorgabe oder nur eine sehr geringe (25% Begleitquote ist ein sehr weit verbreiteter Wert). Viele Besteller haben diesen Misstand erkannt und schreiben neue Verträge oft mit 100% Begleitquote oder gar noch höher (z. B. 150% Begleitquote, sprich viele Züge sind mit mind. 2 Zugbegleitern besetzt) aus.

Infolgedessen könnte ein EVU bei 150% Begleitquote aber doch auch einen Zug mit 3 Zugbegleitern besetzen und den anderen gar nicht – oder welche Klauseln sichern eine möglichst gleichverteilte Besetzung mit Zugbegleitern?


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