Kontrollen im Nahverkehr (Fahrkarten und Angebote)

Alexander, Mittwoch, 19.10.2016, 10:03 (vor 3503 Tagen) @ dredav

Der Nahverkehr wird ja vom jeweiligen Bundesland bestellt, bezieht sich dass auch auf die Kontrollen? Wenn ja gehe ich davon aus, dass hier wohl für eine Anzahl von Kontrollen bezahlt wird und der Betreiber des Nahverkehrs, wird die Kontrollen dann selbst Aufteilen kann. Oder werden die Kontrollen vom Verkehrsverbund oder gar selbst nur von dem Betreiber "bestellt"?

Richtig, im Rahmen der Ausschreibung werden vom Besteller auch Begleitquoten vorgeschrieben welcher dieser dann Umsetzen muss.
In sehr vielen (vor allem älteren Verträgen) gab es entweder gar keine Vorgabe oder nur eine sehr geringe (25% Begleitquote ist ein sehr weit verbreiteter Wert). Viele Besteller haben diesen Misstand erkannt und schreiben neue Verträge oft mit 100% Begleitquote oder gar noch höher (z. B. 150% Begleitquote, sprich viele Züge sind mit mind. 2 Zugbegleitern besetzt) aus.

Wie die 25% Begleitquote jedoch umgesetzt werden ist Sache des EVU und da kann es viele verschiedene Varianten geben.
Z. B. nur auf jeden 4 Zug ist ein Zugbegleiter oder der Zug fährt von A über B nach C, zwischen A und B gibt es eine Begleitquote von 100% (weil dies eventuell aus betrieblichen Gründen notwendig ist) und zwischen B und C so gut wie nie ein Zugbegleiter. Die 25% wurden jedoch trotzdem erfüllt, da im Durchschnitt 25% der gefahrenen Zugkilometer begleitet wurden.

Um genaueres zu deiner Strecke herauszufinden, müsstest du dir die Ausschreibungen der Strecke z. B. im TED anschauen, dort ist es eventuell vermerkt wie hoch die Begleitquote sein muss.

Viele Grüße

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Es gibt Menschen, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld. (Wilhelm Busch)


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