Antwort: Bahncards sind für den Reisenden personalisiert (Fahrkarten und Angebote)

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Dienstag, 18.10.2016, 10:03 (vor 3505 Tagen) @ JeDi

Wo ist die haltbare Argumentation, den Fahrschein für komplett ungültig zu erklären?

Habe ich das? ;-) Nein, ich sprach nur von einer Nachforderung in Höhe des zu Unrecht eingeräumten Rabatts. Als ungültig sehe ich die Fahrkarte nicht an, sofern alle anderen Daten (Reisende Person bei personalisierten Fahrkarten, räumliche und zeitliche Gültigkeit, korrekter Zug bei Zugbindung) erfüllt sind. Immerhin hätte man die Fahrkarte zum gleichen, unrabattierten Preis, ja auch ohne Bahncard zum gleichen Zeitpunkt buchen können.

Im übrigen findet die Inhaltskontrolle in der Regel bereits durch die Tarifaufsicht statt. Insofern schätze ich die Erfolgsaussichten einer Klage eher gering ein.

Ich halte es trotzdem fr eine wackelige Konstruktion, da ich nicht sehe, wieso ein vollkommen anderer Betrag zugrunde gelegt wird.

Nach wie vor skeptische Grüße,
der Colaholiker

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