Bahncard und Führerschein (Fahrkarten und Angebote)

Co_Tabara-98, Hannover, Dienstag, 18.10.2016, 01:52 (vor 3523 Tagen) @ Berlin-Express

Wenn du eine BahnCard angibst, muss der Reisende natürlich eine BahnCard dabei haben. Oder was hast du dir gedacht?

Eine gute Antwort - hab ich mir zuerst gedacht. Eine echte Anregung zum selber Weiterdenken.

Wo ich sie jetzt nochmals durchlese, befürchte ich jedoch, dass sie einfach als Faktum aufgenommen wird - danke, wunderbar, abgehakt. Aber eben falsch verstanden.

Keineswegs reicht es aus, dass "der Reisende ... eine BahnCard dabei" hat. Verboten ist es natürlich nicht, die Bahncard von Tante Frieda oder irgendjemand sonst mitzuführen, aber dem Zugpersonal sollte man diese nicht vorlegen, ja, dies könnte sogar als Betrugsabsicht gedeutet werden. Der Reisende benötigt also eine eigene Bahncard, mit dem eigenen Namen drauf - nebenbei ist letzteres eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung... Zum Zeitpunkt der Fahrt muss sie obendrein noch gültig sein.

Die Bahncard funktioniert also nicht wie ein Fahrzeugschein - man darf das eigene Kfz ja durchaus mal verleihen und der Fahrer zeigt ganz einfach den "fremden" Kfz-Schein vor. Aus gutem Grund fragt man üblicherweise den Ausleiher aber nicht: "Führerschein hast du selber, oder willst du meinen mitnehmen?"


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