FGR: Bearbeitungsdauer 2 Monate (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Donnerstag, 11.08.2016, 22:08 (vor 3574 Tagen) @ Proeter

Bei der nationalen Durchsetzungsstelle[in D-->EBA] ließe sich eine Beschwerde über einen mutmaßlichen Verstoß gegen o.g. absatz einreichen. Vgl. Artikel 30 (2)EG-VO 1371/2007.


Sollte man wohl tun. Frage wäre allerdings noch:
a) wie ich das nachweise=

Anhand der entsprechenden schriftlichen Kommunikation mit dem SC Fahrgastrechte. Schlecht hierfür wäre es, wenn Du von Deiner Beschwerde keine Vervielfältigung hättest.

b) was ich davon hätte (außer der idealistischen Motivation)? Krieg ich dann noch eine Entschädigung für die Entschädigung? ;-)

Nein.


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