FGR: Bearbeitungsdauer 2 Monate (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Donnerstag, 11.08.2016, 21:53 (vor 3574 Tagen) @ Proeter

Das ist zu lang.
Siehe Artikel 27 (2) EG-VO 1371/2007:

(2) Der Fahrgast kann seine Beschwerde bei jedem beteiligten Eisenbahnunternehmen einreichen. Der Adressat der Beschwerde gibt innerhalb eines Monats eine mit Gründen versehene Antwort oder teilt — in begründeten Fällen — dem Fahrgast mit, wann innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Monaten ab dem Tag, an dem die Beschwerde vorgebracht wurde, mit einer Antwort zu rechnen ist.

Bei der nationalen Durchsetzungsstelle[in D-->EBA] ließe sich eine Beschwerde über einen mutmaßlichen Verstoß gegen o.g. absatz einreichen. Vgl. Artikel 30 (2)EG-VO 1371/2007.


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