FGR: Bearbeitungsdauer 2 Monate (Fahrkarten und Angebote)
Das ist zu lang.
Siehe Artikel 27 (2) EG-VO 1371/2007:
(2) Der Fahrgast kann seine Beschwerde bei jedem beteiligten Eisenbahnunternehmen einreichen. Der Adressat der Beschwerde gibt innerhalb eines Monats eine mit Gründen versehene Antwort oder teilt — in begründeten Fällen — dem Fahrgast mit, wann innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Monaten ab dem Tag, an dem die Beschwerde vorgebracht wurde, mit einer Antwort zu rechnen ist.
Bei der nationalen Durchsetzungsstelle[in D-->EBA] ließe sich eine Beschwerde über einen mutmaßlichen Verstoß gegen o.g. absatz einreichen. Vgl. Artikel 30 (2)EG-VO 1371/2007.
gesamter Thread:
- FGR-Frage: Ankunftsverspätung bei Taxischein? -
Proeter,
11.08.2016, 21:07
- FGR-Frage: Ankunftsverspätung bei Taxischein? - Bambalouni, 11.08.2016, 21:25
- FGR: Verspätung am Zielort bei Taxinutzung -
michael_seelze,
11.08.2016, 21:26
- OK. Danke. Noch zur Info: Bearbeitungsdauer 2 Monate *owt*
-
Proeter,
11.08.2016, 21:28
- FGR: Bearbeitungsdauer 2 Monate -
michael_seelze,
11.08.2016, 21:53
- FGR: Bearbeitungsdauer 2 Monate -
Proeter,
11.08.2016, 22:00
- FGR: Bearbeitungsdauer 2 Monate -
michael_seelze,
11.08.2016, 22:08
- FGR: Bearbeitungsdauer 2 Monate - Thomas, 11.08.2016, 22:22
- FGR: Bearbeitungsdauer 2 Monate -
michael_seelze,
11.08.2016, 22:08
- FGR: Bearbeitungsdauer 2 Monate -
Proeter,
11.08.2016, 22:00
- FGR: Bearbeitungsdauer 2 Monate -
michael_seelze,
11.08.2016, 21:53
- FGR: Taxi dort nicht eintragbar - oppermad, 12.08.2016, 07:36
- OK. Danke. Noch zur Info: Bearbeitungsdauer 2 Monate *owt*