FGR: Bearbeitungsdauer 2 Monate (Fahrkarten und Angebote)

Proeter, Donnerstag, 11.08.2016, 22:00 (vor 3574 Tagen) @ michael_seelze

Bei der nationalen Durchsetzungsstelle[in D-->EBA] ließe sich eine Beschwerde über einen mutmaßlichen Verstoß gegen o.g. absatz einreichen. Vgl. Artikel 30 (2)EG-VO 1371/2007.

Sollte man wohl tun. Frage wäre allerdings noch:
a) wie ich das nachweise=
b) was ich davon hätte (außer der idealistischen Motivation)? Krieg ich dann noch eine Entschädigung für die Entschädigung? ;-)


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