Die Lösung ist ganz einfach (Fahrkarten und Angebote)

Blaschke, Donnerstag, 05.11.2009, 13:24 (vor 6122 Tagen) @ Tob

In den Angebotskonditionen steht, dass Umwege nicht zulässig sind. Wenn ich mir aber beispielsweise eine Fahrkarte Stuttgart-Nürnberg-Augsburg-München kaufe und die Zugbindung einhalte, so ist dieser Umweg doch zulässig oder sehe ich das falsch?


Hallöchen!

Zeigt der Apparat einen Preis an, ist die Verbindung auch buchbar! Oder wie will die DB erklären, dass sie Fahrscheine verkauft, die gegen die eigenen Beförderungsbedingungen verstoßen? Da wäre ich auf einen Prozeß wirklich mal SEHR gespannt.

Über machbare Umwege etc. werde ich mich vorsichtshalber hier in der Öffentlichkeit nicht weiter auslassen. Da die DB offenkundig mitliest, wurde in der Vergangenheit wohl schon mancher Schlenker (und da gab es heftige!!! Ich spreche aus Erfahrung im wörtlichen Sinne!!!) mittlerweile für unbefahrbar bzw. unbepreisbar und damit unbefahrbar erklärt.

Nur als kleiner Hinweis: Manchmal hilft es, mit kleineren Bahnhöfen in der Nähe von großen Städten zu hantieren. Manchmal findet der Kasten dann eine bepreisbare Verbindung - dass diese dann oftmals trotzdem über die große Stadt geht (über die es, wenn man ihren Namen direkt eingibt, keine Verbindung machbar ist), das scheint die moderne Technik dann nicht zu kapieren... ;-))


Ansonsten hilft: Ein wenig "spielen" mit der Auskunft. In ihrer Bedeutung unterschlagen wird oft die Zugauswahl! Durch Zulassen nur bestimmter Zugarten oder durch Streichen bestimmter Zugarten für einen Streckenabschnitt lassen sich teilweise beachtliche Ergebnisse erzielen!!

Nur als Beispiel:

Deine Verbindung Stuttgart - Nürnberg - Augsburg - München ist übrigens problemlos buchbar! Nimm aber nur mal zwischen Stuttgart und Nürnberg den IC und den Nahverkehr raus! Da bekommst Du dann Verbindungen Stuttgart - Ulm - Augsburg - Nürnberg - Augsburg - München. Beinhaltet also ganz klar eine Stichfahrt. Nichtsdestotrotz sind einige dieser Verbindungen bepreist! Und damit buchbar.

Und dann soll mir mal das Zub oder später Baden-Baden oder die Bahn vor Gericht erklären, wieso diese Fahrkarte streng nach Beförderungsbestimmungen ungültig ist. Obwohl sie mir sie ja verkauft...


Schöne Grüße aus der Friedensstadt Osnabrück vom

blaschke


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