? Entschädigung (Fahrkarten und Angebote)

Trainer, Donnerstag, 09.06.2016, 13:34 (vor 3656 Tagen) @ JeDi

Der Arbeitgeber kann aber natürlich dennoch in seinen eigenen Richtlinien fordern, dass falls er die Fahrkarte zahlt, der Fahrgast (bzw. sein Mitarbeiter) diese Erstattung weiterzuleiten hat (z.B. habe ich im Öffentlichen Dienst solche Regelungen schon mehrfach gesehen)


Es handelt sich aber eben nicht um eine Erstattung, sondern um eine Entschädigung.

...das macht aber nix, wenn in der entsprechenden Richtlinie beides erwähnt wird oder nicht dazwischen unterschieden wird. Wie gesagt, im Öffentlichen Dienst ist es nicht unüblich, dass egal ob es nun eine Erstattung oer Entschädigung ist, diese an den Dienstherren zurück zu zahlen ist.


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