? Entschädigung (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 22.04.2016, 15:34 (vor 3704 Tagen) @ Trainer

Der Arbeitgeber kann aber natürlich dennoch in seinen eigenen Richtlinien fordern, dass falls er die Fahrkarte zahlt, der Fahrgast (bzw. sein Mitarbeiter) diese Erstattung weiterzuleiten hat (z.B. habe ich im Öffentlichen Dienst solche Regelungen schon mehrfach gesehen)

Es handelt sich aber eben nicht um eine Erstattung, sondern um eine Entschädigung.

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Weg mit dem 4744!


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