? Entschädigung (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Donnerstag, 21.04.2016, 08:59 (vor 3709 Tagen) @ wachtberghöhle
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 21.04.2016, 09:00

Falsch, die Entschädigung steht immer dem Reisenden zu, nicht demjenigen, der die Fahrkarte gekauft hat.


Verstehe ich nicht. Der beruflich veranlaßte Reisende hat hier doch keinen Schaden.
Hat nicht der Arbeitgeber den Anspruch?

Bei meinem Arbeitgeber ist das so geregelt, ja. AN reist und kann die Reisezeit (im Normalfall) als Arbeitszeit abrechnen. AG zahlt und behält sich den Anspruch auf Entschädigungen der DB vor. Für mein Empfinden ist das sehr fair.


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