Inlandskontrolle: Nicht vorgesehen (Allgemeines Forum)

Fabi, Stuttgart, Freitag, 23.10.2009, 01:26 (vor 6106 Tagen) @ GUM

Wie schon öfter hier erwähnt, der Freistaat Bayern hat eigene Gesetze. In anderen Bundesländern gibt es sowas nicht und die Polizei darf außerhalb gefährdeter Orte (z.B. Bahnhöfe) nicht ohne Verdacht kontrollieren. In Bayern funktioniert das so: http://de.wikipedia.org/wiki/Schleierfahndung

Also, man kann in Deutschland kontrolliert werden:

- Bei Verdacht durch Polizei/Zoll überall
- An sensiblen Orten (Bahnhöfe, ...) durch Polizei ohne Verdacht
- In einem Zollgrenzbezirk (30 km von der Grenze, 50 km Richtung See) vom Zoll

Alles andere* geht nicht und ist mir auch noch nie passiert. :-)

Fabi

*= Ich habe hoffentlich nichts vergessen.


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