Inlandskontrolle: Nicht vorgesehen (Allgemeines Forum)

GUM, Donnerstag, 22.10.2009, 21:26 (vor 5906 Tagen) @ geko
bearbeitet von GUM, Donnerstag, 22.10.2009, 21:27

Die darf die Polizei immer und überall und auch willkürlich durchführen.

FALSCH ! Es gibt im Polizeiaufgabengesetz definierte Fälle, in denen kontrolliert werden darf.

Abseites der Klassiker "km Umkreis um die Grenze" und "strafbare Handlung festgestellt" bzw. Schleuser/Menschenschmuggler/Asylbewerber-Verdacht wird das Eis aber wirklich dünn.

Auch das Festhalten eines Zeugen nach einer Straftat ist von dem Moment an unzulässig, nachdem er seine Zeugenangaben gemacht hat. Manche bayerische Polizisten sehen dies anders und haben Spass daran, die Bevölkerung gezielt einzuschüchtern.

Und die Leute regen sich zu Recht darüber auf. Der Sinn des Schengen-Abkommens war es, Auslandsreisen zu vereinfachen und nicht das gesamte Inland zum Ausland zu erklären.

Und deshalb gezielt kritisch nachfragen und auf alle Fälle den Ausweis nicht vorbeiwischen lassen, sondern Namen / Vornamen oder Dienstnummer unbedingt aufschreiben und Anzeige erstatten.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum