Kontrolle durch Zivilpolizei in Zügen (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Donnerstag, 22.10.2009, 12:49 (vor 6104 Tagen) @ geko

Das ist so nicht richtig, sondern richtet sich nach dem geltenden Recht. Hier kommt noch die Schwierigkeit hinzu, dass sich Kompetenzen des Bundes und der Länder überschneiden.

Für den Bahnverkehr ist grundsätzlich die Bundespolizei zuständig, für das Polizeirecht aber die Länder. In den Ländern sind die so genannten verdachtsunabhängigen Kontrollen in den Polizeigesetzen sehr unterschiedlich geregelt, wobei es auch durchaus Anhaltspunkte des Bundesverfassungsgerichtes gibt, wie weit derartige Regelungen gehen dürfen. Außerdem schreibt das Grundgesetz die Verhältnismäßigkeit und ein Willkürverbot vor, beides ist ggf. auch gerichtlich einklagbar und Verstöße haben - auch für die Polizisten - Konsequenzen. Jeder Polizist wird also spätestens auf gerichtliche Nachfrage hin einen nachvollziehbaren Grund für die Kontrolle nennen müssen, die "unpassende Nase" reicht da nicht.

Praktisch kann die Polizei - soweit das jeweils gültige Recht dies erlaubt - zwar durchaus kontrollieren, Willkür ist aber verboten und selbst für eine Vollkontrolle ist das Eis sehr dünn.


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