Ticket gilt garantiert in München. (Fahrkarten und Angebote)

chriL999, Mittwoch, 17.02.2016, 20:54 (vor 3774 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von chriL999, Mittwoch, 17.02.2016, 20:55

Auf welcher Seite hast du erlebt?

Als Fahrgast.

Nein, warum? Es wird (bei der DB) eine Fahrpreisnacherhebung mit Teilzahlung erstellt, und die Nummer des gestörten Automaten aufgenommen. So what?

Ich kenne nur folgende offizielle Regel: Wenn ein Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein betreten wird (da Automat defekt), muss zuvor die auf dem Automaten genannten Hotline angerufen werden und man muss sich beim Fahrer der U-Bahn bemerkbar machen.

Welche Anweisung meinst du?

Es ist bekannt (Lokalpresse), dass alle Kontrolleure im MVV bei fehlender gültiger Fahrkarte die Personalien zur Fahrpreisnacherhebung aufnehmen müssen (Alternative: Barzahlung von 60 EUR).

Eine Unterbrechung der Stammstrecke ist selbstverständlich eine Großstörung, ein einzelner Zugausfall dagegen nicht.

Wie gesagt - zwischen DB und SWM/MVG gibt es eine Vereinbarung zur Anerkennung von Fahrscheinen der jeweiligen Haustarife (ok - bei SWM/MVG bleibt da nicht viel übrig). Dazu gibts auch in regelmäßigen Abständen Infofaxe (das letzte müsste im November gekommen sein).

Wo ist dies nachzulesen?
Es hilft erstmal nichts, wenn die Regel dem Kontrollpersonal selbst nicht bekannt ist. Dann sind meine Daten zur Nacherhebung auch bereits erfasst.
Ich habe 2x vor Ort nachgefragt. Die Antwort lautete: Fahrschein in U-Bahn nicht gültig.


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