Ticket gilt garantiert. (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 16.02.2016, 21:27 (vor 3770 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von JeDi, Dienstag, 16.02.2016, 21:29

Dein Beitrag strotzt ja nur von Halbwissen...

Ich muss dir leider mitteilen, dass deine Fahrkarte definitiv keine Gültigkeit in der U-Bahn hat und damit auch bei "Ersatzverkehr" keinerlei Gültigkeit erlangt.

Im Fall von Großstörungen werden alle in der S-Bahn gültigen Fahrkarten durch die SWM/MVG anerkannt.

Bei fehlendem Ausweis wird die Bundespolizei gerufen.

Was hat die Bundespolizei in der U-Bahn verloren?

Mit dieser Fahrpreisnacherhebung ist dann ein Widerspruch bei der ausgebenden Stelle (Baden Baden) zu empfehlen, die dann aus Kulanz wohl auf die 60 EUR verzichten wird - bis auf eine Bearbeitungsgebühr von so ca. 7 EUR.

Unfug, die MVG bearbeitet ihre EBEs selber.

Es gilt grundsätzlich die Regel: In der U-Bahn nur mit Ticket. Sind alle Automaten defekt (Wahrscheinlichkeit sehr gering): Beim Fahrer melden und in der nächsten Station aussteigen, um das Ticket zu kaufen.

Quatsch, wenn das VU nicht in der Lage ist, funktionierende Automaten oder Verkaufsstellen bereitzuhalten, gibts den Fahrschein im Fahrzeug. Wenn nicht - Pech (also für das VU).

--
Weg mit dem 4744!


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