U-Bahn als Schienenersatzverkehr? (Fahrkarten und Angebote)

Mike65, Dienstag, 16.02.2016, 11:56 (vor 3770 Tagen)

Ich und meine Frau hatten einen Flug ab München Airport. Als Zubringer aus Ulm nutzten wir die Bahn mit einem bis Flughafen durchgebundenen Ticket. Die Fahrt im ICE bis M Hauptbahnhof verlief problemlos. Von dort sollte es mit der S1 weitergehen. Der Zug blieb jedoch wegen eines Polizeieinsatzes an der Strecke (was verbirgt sich eigentlich dahinter ?) nach wenigen Stationen stehen (ich glaube es war Moosach). Per Lautsprecher wurden die Fahrgäste gebeten, auszusteigen und per U-Bahn weiterzufahren. Wir entscheiden uns, zum HBf zurückzufahren und es mit der S8 in Gegenrichtung zu versuchen. Im U-Bahn-Waggon trafen wir einen Geschäftsreisenden aus Ingolstadt mit gleichem Fahrtziel. Dieser klagte über die Unzuverlässigkeit der Münchner S-Bahn und die Tatsache, dass er für die U-Bahn noch ein zusätzliches Ticket lösen musste.
Ups, daran hatte ich gar nicht gedacht. Ich hielt die U-Bahn für eine Art Schienenersatz und der Fahrpreis damit mit dem DB-Ticket abgegolten. Ich fühlte mich wie ein Schwarzfahrer und hoffte, dass kein Kontrolleur vorbeikommt. Zum Glück ging alles gut und wir erreichten unbehelligt den Hauptbahnhof und auch noch rechtzeitig den Flieger.

Wie ist die Regelung in einem solchen Fall? Sind wir nun schwarz gefahren oder nicht? Normalerweise gelten DB-Tickets nicht im MVV. Aber dient der Nahverkehr im Störungsfall als eine Art Schienenersatz, was ja durchaus sinnvoll wäre? Aber wissen das im Zweifelsfall auch die Kontrolleure?


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