Das steht da aber nicht... (Allgemeines Forum)

wachtberghöhle, Montag, 05.10.2009, 15:44 (vor 5928 Tagen) @ Dieter

Da steht

  • Bis zu vier eigene Kinder unter 15 Jahren fahren kostenlos mit
  • Kinder von 6 bis einschließlich 17 Jahre und der Ehe- bzw. Lebenspartner erhalten eine BahnCard 25 kostenlos, wenn mindestens ein Kind bis einschließlich 17 Jahre im Haushalt lebt (Kindergeldbescheinigung erforderlich) und zugleich im Bestellschein angegeben wird

Was da steht und was das bedeutet, kann übereinstimmen, muß es aber nicht... Mal eine andere Frage: Ab welchem Lebensjahr muß ein Kind/Jugendlicher eigentlich einen BPA besitzen? Daß man - umgangssprachlich - einen Kinderausweis/-paß besitzen kann, ist unbestritten.

aus: http://www.gesetze-im-internet.de/persauswg/__1.html

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.

Es gibt aber einen Unterschied zwischen einer Kann- und einer Muß-Bestimmung. Und dann ist da noch die Frage der Mitnahmepflicht. Man muß zwar bestimmte Dinge besitzen, aber nicht ständig dabei haben...


Viele Grüße

Aber was ändert ein Personalausweis an der Tatsache, dass die mitzunehmenden Kinder nicht die des Threaderöffners sind?


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