Was tun bei Fehlentscheidungen vom Sc Fahrgastrechte? (Fahrkarten und Angebote)
Hallo Holger,
Also meines Wissens bekommt man eine Entschädigung erst ab einer Verspätung von über einer Stunde. Du hast aber nur eine Verspätung von genau einer Stunde, so dass Du meines Erachtens keinen Anspruch auf Entschädigung hast.
mit den neuen Fahrgastrechten hat sich das geändert. Jetzt besteht bereits ab 60 Minuten ein Anspruch auf Entschädigung.
Der Deutschland - Pass ist ja meines Wissens eine Zeitkarte, mit der Du mehrere Fahrten unternimmst und nicht nur die eine. Folglich hast Du auch nur Anspruch auf Entschädigung des ensprechenden Zeitwertes und nicht des Gesamtwertes:
Gilt der Deutschland - Pass einen Monat, so ist der Zeitwert eben nur 249/30 EUR = 8,30 EUR
der Deutschland-Pass ist bezüglich der Entschädigung einer Streckenzeitkarte gleichgestellt. Somit werden jeweils 5 Euro Entschädigung gezahlt.
Viele Grüße
Sebastian
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- Was tun bei Fehlentscheidungen vom Sc Fahrgastrechte? -
Tommyboy,
04.10.2009, 19:22
- Was tun bei Fehlentscheidungen vom Sc Fahrgastrechte? -
Holger_HAM,
04.10.2009, 19:31
- EBA-Hotline Fahrgastrechte - Holger_HAM, 04.10.2009, 19:33
- Was tun bei Fehlentscheidungen vom Sc Fahrgastrechte? -
Holger2,
04.10.2009, 20:16
- Was tun bei Fehlentscheidungen vom Sc Fahrgastrechte? -
sebsiegler,
04.10.2009, 21:13
- Streckenzeitkarte - Tommyboy, 04.10.2009, 23:17
- Was tun bei Fehlentscheidungen vom Sc Fahrgastrechte? -
sebsiegler,
04.10.2009, 21:13
- Was tun bei Fehlentscheidungen vom Sc Fahrgastrechte? -
Holger_HAM,
04.10.2009, 19:31