Was tun bei Fehlentscheidungen vom Sc Fahrgastrechte? (Fahrkarten und Angebote)

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Sonntag, 04.10.2009, 19:31 (vor 6156 Tagen) @ Tommyboy

Hallo,

Frage: was macht man? In meinem Fall ist es ja noch nichtmal so tragisch, da es sowieso nur 5 Euro gegeben hätte, aber immerhin. Doch was passiert mit Reisenden, die erheblich höhere Beträge hätten reklamieren können? Die Unterlagen (Fahrkarte, Verspätungsbescheinigung etc.) sind ja weg...

man sollte wohl von allen Unterlagen Kopien machen, bevor man sich davon trennt. Aber ich denke, dass die in digitalisierter Form aufbewahrt werden.

Da die Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD stellt zum 30.11. ihre Arbeit ein und nimmt keine Beschwerden mehr an. Bis zum Start der neuen Schlichtungsstelle am 01. Dezember ist wohl das Eisenbahnbundesamt der einzige Ansprechpartner:

http://www.eba.bund.de

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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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