Hochgradig fragwürdige Auffassung von Recht (Fahrkarten und Angebote)

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Dienstag, 29.09.2009, 21:30 (vor 6159 Tagen) @ Tommyboy

Hallo,

Hallo,

die BC muss ja nicht unbedingt verkauft werden. Wie gesagt, manchmal sind die Bilder arg verzerrt oder unscharf und vor allem oft uralt, während der Inhaber mit der Mode gegangen ist.

Was ich mir viel eher vorstellen könnte: man muss kurzfristig verreisen und fragt einen Freund mit BC 50, der altersmäßig und ggf. vom Aussehen ähnlich ist, ob er/sie nicht die BC mal für ein paar Tage ausleihen kann. Fällt es dennoch auf, hat man eben aus Versehen die BC vom Mitbewohner gegriffen und zahlt die Differenz nach, die sowieso hätte bezahlt werden müssen. Fällt es dem Zub nicht auf hat man eine Menge Geld gespart.
Risiko: keins, oder? Was sollte im schlimmsten Fall passieren? Darf ein Zub so eine BC einziehen?

Gruß,
Tommyboy

was ist denn hier heute los? Ich fasse mir hier an den Kopf. Eine gewaltig schräge Rechtsauffassung, die du hier vertrittst.

Und hier übrigens auch:
http://www.ice-treff.de/index.php?id=40029

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Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
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Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
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