Folgen des Missbrauchs? (Fahrkarten und Angebote)

Tommyboy, OWL, Dienstag, 29.09.2009, 21:22 (vor 6159 Tagen) @ liebe70

Hallo,

die BC muss ja nicht unbedingt verkauft werden. Wie gesagt, manchmal sind die Bilder arg verzerrt oder unscharf und vor allem oft uralt, während der Inhaber mit der Mode gegangen ist.

Was ich mir viel eher vorstellen könnte: man muss kurzfristig verreisen und fragt einen Freund mit BC 50, der altersmäßig und ggf. vom Aussehen ähnlich ist, ob er/sie nicht die BC mal für ein paar Tage ausleihen kann. Fällt es dennoch auf, hat man eben aus Versehen die BC vom Mitbewohner gegriffen und zahlt die Differenz nach, die sowieso hätte bezahlt werden müssen. Fällt es dem Zub nicht auf hat man eine Menge Geld gespart.
Risiko: keins, oder? Was sollte im schlimmsten Fall passieren? Darf ein Zub so eine BC einziehen?

Gruß,
Tommyboy

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Um die Sicherheit in den Zügen und in den Bahnhöfen zu gewährleisten, sind in Gruppen reisende Fußballfans –falls bekannt –unbedingt an das für Ihren Bereich zuständige Regionalbüro Konzernsicherheit zu melden. (Auszug aus dem VKL)


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