Was spricht gegen eine Überlappung der Gültigkeit einer BC? (Fahrkarten und Angebote)

liebe70, Montag, 28.09.2009, 14:14 (vor 6161 Tagen) @ Hustensaft

Ich hatte in diesem Sommer auch eine BC mit neuer Nummer bekommen und mein Online-Ticket auch mit der alten BC gebucht. Bei der Kontrolle legte ich beide BCs vor - absolut kein Problem.

Das war ja auch nicht die Frage. Die Frage lautete, was gegen eine Überlappung der alten und neuen BC mit der gleichen Nummer spricht, analog ec- oder Kreditkarte.

Kommt denn wirklich niemand auf die einfache Lösung???

Nun, dann erkläre ich es mal. Bei einer überlappenden Gültigkeit (alte BC ist beispielweise bis Ende September gültig und Folge-BC kommt schon Anfang September) besteht das Risiko des Mißbrauchs. Wieso Mißbrauch? Ganz einfach:

Die Folge-BC trudelt mit der Post bei mir ein, also verticke ich die alte noch ca. einen Monat gültige BC in der Bucht "zu Sammlerzwecken". Der Käufer in der Bucht denkt jedoch nicht daran, die BC lediglich zu sammeln. Er geht zum nächsten Fahrkartenautomaten, kauft eine Fahrkarte mit dem BC-Rabatt - und nutzt diese Fahrkarte auch. Zub sind auch nur Menschen (und keine "Stück", wie es hier steht). Als Mensch macht man auch Fehler und bei einem dieser Fehler übersieht man die abweichenden Angaben BC - Reisender.

Kurzum: Der Reisende nutzt unberechtigterweise einen Rabatt, der ihm nicht zusteht und der Zub übersieht das. Das ist das Mißbrauchsrisiko. Um lieben und ehrlichen Reisenden nicht in Versuchung zu führen, ist der Beginn der Geltungsdauer der Folge-BC unmittelbar nach Ablauf der jeweils gültigen BC.

Bevor jetzt wieder ein Aufschrei kommt, daß die lieben Reisenden das sowieso nicht machen und alle gaaanz ehrlich sind... Wenn die neue ec-/Kreditkarte kommt, wird die alte ec-/Kreditkarte doch auch nicht in der Bucht vertickt? ;-)


Alles klar?

Gruß, Ralf :-)


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