Eklat eines Zugbeleiters (Allgemeines Forum)

cyberle, Düsseldorf, Sonntag, 09.08.2009, 11:56 (vor 5986 Tagen) @ fabs

Wenn der Reisende, dem die Fahrt verwehrt wurde, stark alkoholisiert war (z.B., sieht die Sache gleich ganz anders aus.


Moin!
Ist das wirklich so ohne weiteres möglich? Uns wurde immer eingebläut, daß hilflose Personen (minderjährige, geistig minderbemittelte, alkoholisierte Personen, Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, usw.) nicht zurückgelassen bzw. ausgesetzt werden dürfen. Diese müssen immer der Bundespolizei übergeben werden.

Viele Grüße
fabs

Korrekt heist es man darf sie nicht an UNBESETZTEN Bahnhöfen aussetzen. Da ein ICE aber selten an solchen hält kein Problem.

Vielleicht ist der Fahrgast über die Gleise gelaufen um den Zug noch schnell zu erreichen. Diesen jenen würde ich dann auch nicht mitnehmen. Ist dann meiner Meinung nach Erziehungsmaßnahme


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