Eklat eines Zugbeleiters (Allgemeines Forum)

fabs, Braunschweig, Sonntag, 09.08.2009, 09:18 (vor 6188 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von fabs, Sonntag, 09.08.2009, 09:19

Wenn der Reisende, dem die Fahrt verwehrt wurde, stark alkoholisiert war (z.B., sieht die Sache gleich ganz anders aus.

Moin!
Ist das wirklich so ohne weiteres möglich? Uns wurde immer eingebläut, daß hilflose Personen (minderjährige, geistig minderbemittelte, alkoholisierte Personen, Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, usw.) nicht zurückgelassen bzw. ausgesetzt werden dürfen. Diese müssen immer der Bundespolizei übergeben werden.

Viele Grüße
fabs

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Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...


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