Wissen der Mitarbeiter? (Allgemeines Forum)

Mario-ICE, Montag, 03.08.2009, 15:00 (vor 5990 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von Mario-ICE, Montag, 03.08.2009, 15:02

Bereits 1 Tag nach den neuen Rechten meinten Zugansager sie können einfach mal so Züge frei geben, weil doch der Regionalzug um die 20 Minuten vVerspätung hatte.


Allerdings ist natürlich die Freigabe der Züge als Kulanzleistung trotzdem möglich, auch wenn es sich um Rsd mit "stark ermäßigten Tickets" handelt.

Das ist freilich unbenommen, jedoch darf das kein Mitarbeiter von DB Station &Service ohne Zustimmung des EVU tun, wenn das EVU das auf Antrag des verspäteteten EVU macht ist es zwar sinngemäß für den Kunden das Gleiche, verwaltungstechnisch jedoch etwas ganz anderes, da dann das verspätete EVU dem mitnehmenden EVU (was höherwertige Fahrausweise verlangt) diese Mitnahme bezahlen lassen könnte. In dem fall hatte der Zug noch nicht einmal 20 Minuten Verspätung und der Mitarbeiter wies explizit auf die Freigabe hin, die ihm niemand erteilt hatte.


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