FGR international: Übernachtung (Aktueller Betrieb)

Michael L., Dienstag, 19.05.2015, 09:26 (vor 3978 Tagen) @ michael_seelze

Ich wüsste nicht, welche für internationale Beförderungen geltenden Bedingungen dies zuließen. .............

Ich würde es als Kosten für angemessene Unterkunft sehen !!!
(welche halt schwimmt)

Ist der Aufenthalt in Kopenhagen nicht notwendig, greift letztere Regelung also nicht.


Und was ist denn bitte: NICHT NOTWENIG ?

Wenn im betreffenden Fall, der IC 2021 nicht verkehrt oder wegen des nichtverkehrens des EC 30 nicht erreicht wird, dann ist eine Übernachtung irgendwo Notwendig !!
Ich denke, das wir uns bis hier hin erst mal einig sind.

So und jetzt kommt der Punkt mit der Zumutbarkeit.

Ist es jemandem zumutbar, noch bei einer verspäteten Ankunft um frühestens 00:35 Uhr noch ein Hotelzimmer zu suchen ??

Wenn EC 30 nicht verkehren sollte,
dann wäre ja vielleicht die Zumutbarkeit der weiterreise am selben Tag schon in Kopenhagen (oder ggf. halt an der Fähre) nicht mehr gegeben ?

Das war die Frage.

(Wenn man z. B. wegen Anschlußverlust in München den letzten Zug nach Kufstein nicht erreicht hat, dann tingelt man ja auch nicht Nachts erst nach Holzichen oder Kreuzstrasse und such sich dort ein Hotel)

Mein Ziel ist es, halbwegs ausgeschlafen irgendwann spätestens späten Vormittag / Mittags in Osnabrück anzukommen. -

Wie sähe denn Deiner Meinung nach eine vernünftige Ersatzlösung aus ??


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