NEU: Fahrgastrechte (FAQ) (Allgemeines Forum)

Steffen, Mittwoch, 29.07.2009, 23:37 (vor 6194 Tagen) @ PhilippK

Das ist nicht wirklich geregelt. Die EU-Verordnung spricht von einer angemessenen Entschädigung, eine genauere Regelung obliegt dem EVU. So auch in der Gegenäußerung der Bundesregierung:

Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 2 in Verbindung mit Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 steht einer umfassenden gesetzlichen Regelung für die Berechnung der Entschädigung bei Zeit- fahrkarten entgegen. Danach ist die Regelung der Entschädigung bei Zeitfahrkarten ausdrücklich den Eisenbahnverkehrsunternehmen in ihren Beförderungsbedingungen vorbehalten.

Hat sich dann die DB die Zahlen ausgedacht? Gut, dann kann ich lange suchen, Danke :D

Gibt es eigentlich in Deutschland EVU außer der DB, die eigene Beförderungsbedingungen haben? (außer historischer Verkehr und Sonderzüge)

Die ganzen Privatbahnen fahren ja dan den BB der DB oder nach denen des jeweiligen Verbundes. Da fällt mir nur der InterConnex ein, der ja dann eigene Entschädigungsregeln aufgestellt haben müsste?

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