NEU: Fahrgastrechte (FAQ) (Allgemeines Forum)

PhilippK, Mittwoch, 29.07.2009, 23:25 (vor 5993 Tagen) @ Steffen

Das ist nicht wirklich geregelt. Die EU-Verordnung spricht von einer angemessenen Entschädigung, eine genauere Regelung obliegt dem EVU. So auch in der Gegenäußerung der Bundesregierung:

Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 2 in Verbindung mit Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 steht einer umfassenden gesetzlichen Regelung für die Berechnung der Entschädigung bei Zeit- fahrkarten entgegen. Danach ist die Regelung der Entschädigung bei Zeitfahrkarten ausdrücklich den Eisenbahnverkehrsunternehmen in ihren Beförderungsbedingungen vorbehalten.

Gruß, Philipp


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