Stimmt auch wieder, Zahlungsmittel-Papierspur (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Dienstag, 07.04.2015, 12:51 (vor 3955 Tagen) @ Colaholiker
bearbeitet von GUM, Dienstag, 07.04.2015, 12:52

Bei diesem einen Artikel gilt sogar: Dümmer geht es nimmer. Anhand des Ablaufdatums und des offenen Teils der persönlichen Nummer sollte sich auch der Verkäufer sehr schnell feststellen lassen.


Vorschneller Schluß, Herr Kollege!

Da muss ich wohl mit Volldampf zurückrudern.

Anhand dieser Daten läßt sich der rechtmäßige Inhaber der Bahncard schnell feststellen. Wenn aber ein Taschendieb im wahrsten Sinne des Wortes von dieser Bahncard Besitz ergriffen hat, ist dieser mit an Sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit nicht die gleiche Person wie der rechtmäßige Inhaber.

Bedenkentragende Grüße,
der Colaholiker

Der Absatz mit dem im wahrsten Sinne "Besitz ergreifen" ist wunderbar formuliert :-)

Ich kann dann nur noch die "Zahlungsmittel Papierspur" als Joker ziehen. Die Bank muss die Zahlung ja mehrere Jahre aufheben. Dafür muss das Angebot aber noch einen Dummen finden, der darauf hineinfällt.

Schlimmste Möglichkeit:
Der Kunde zahlt dann bar in einer dunklen Untergeschoss-Ecke zwischen Artikelstandort-Bahnhof und Stadtbahn oder noch besser in einer Ecke des riesigen Parkhauses am Dom.

Hat den Vorteil, dass der Fernsehproduzent noch ein paar Autos als Produktionshilfe platzieren kann (neuestes Modell, teuerste Aluspeichen).

Gruselig...........

Oder fast schon "krimiwürdig"?

--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum